20.2 Waren und/oder Dienstleistungen sind dann gleichartig, wenn die in Betracht zu ziehenden Verbraucherkreise und insbesondere die Letztabnehmer auf den Gedanken kommen können, die unter der Verwendung ähnlicher Marken angepriesenen Waren und/oder Dienstleistungen würden aus ein und demselben Unternehmen stammen oder doch wenigstens unter der Kontrolle des gemeinsamen Markeninhabers von verbundenen Unternehmen hergestellt (Richtlinien des IGE, S. 256). Ob Waren oder Dienstleistungen gleichartig sind, definiert sich aufgrund einer rein gattungsbezogenen Sichtweise, wobei alle marketingmässigen Segmentierungen