Wird eine ältere Marke oder einer ihrer kennzeichnungskräftigen und im Gesamteindruck als selbständiges Element wahrgenommenen Bestandteile in ein jüngeres Zeichen übernommen, kann eine Zeichenähnlichkeit nur dann verneint werden, wenn das übernommene Zeichen(- element) derart mit der neuen Marke verschmolzen wird, dass es seine Individualität verliert, mithin im jüngeren Zeichen nicht mehr als selbständiges Element erscheint (vgl. Richtlinien des IGE, S. 260 mit Hinweisen auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts B-1077/2008 vom 3. März 2009 E. 7.3 [SKY / SkySIM] sowie B- 201/2009 vom 26. Mai 2009 E. 6.5 [Atlantic (fig.) /