Werden die Mehrfachnennungen von (bloss) diesen drei grössten Distributoren abgezogen, verbleiben noch ca. 115 Partner. So oder anders ist aber belegt, dass die Produkte der Klägerin von zahlreichen Händlern in der ganzen Schweiz vertrieben werden. Namentlich sind (auch) zahlreiche Lieferungen an die genannten drei bekanntesten und ein breites Publikum ansprechenden Distributoren mittels entsprechenden Rechnungen nachgewiesen