(vgl. KB 24, KB 43 ff.). Bei der Auflistung (KB 24) allein handelt es sich zwar um eine blosse Parteibehauptung. Die geltend gemachte Anzahl der Händler ist zudem gestützt auf diese Auflistung nicht gänzlich nachvollziehbar, beinhaltet die Liste doch mehr als 270 Händler. Allerdings sind dabei auch verschiedene Standorte der gleichen Unternehmung aufgelistet – so etwa 53 Standorte von H.________, 82 Standorte von I.________ sowie 23 Standorte von J.________. Werden die Mehrfachnennungen von (bloss) diesen drei grössten Distributoren abgezogen, verbleiben noch ca. 115 Partner.