Insbesondere ist bei der Verwendung des Zeichens «NITRO» auf Kleidungsstücken für Wintersportarten kein konkreter Zusammenhang zwischen Zeichen und Artikel ersichtlich, so dass die Verkehrskreise das Zeichen nicht als beschreibend oder anpreisend wahrnehmen. Die Bezeichnung «NITRO» wird (als Bestandteil) auch von einzelnen anderen Unternehmungen zur Kennzeichnung verwendet (vgl. etwa AB 39 f., 52 ff.) und kann nicht als in besonderem Masse fantasievoll bezeichnet werden.