Eine schwache Kennzeichnungskraft weisen Zeichen auf, welche aus Elementen bestehen oder aus solchen zusammengesetzt sind, die sich aus dem Gemeingut ergeben, d.h. sich also z.B. eng an Sachbegriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs anlehnen. Ein Indiz für eine nur schwache Kennzeichnungskraft kann zudem der Umstand sein, dass für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine Vielzahl von eingetragenen ähnlichen oder identischen Drittzeichen existieren (STÄ- DELI/BRAUCHBAR BIRKHÄUSER, BSK MSchG, N 50 zu Art. 3).