Marken sind erst dann als ursprünglich stark zu qualifizieren, wenn sie aufgrund ihres fantasiehaften Gehalts auffallen, was nur in Ausnahmefällen vorliegen dürfte und nicht bereits dann, wenn eine Marke fantasievoll ist (vgl. JOLLER, SHK MSchG, N 101 zu Art. 3). Eine schwache Kennzeichnungskraft weisen Zeichen auf, welche aus Elementen bestehen oder aus solchen zusammengesetzt sind, die sich aus dem Gemeingut ergeben, d.h. sich also z.B. eng an Sachbegriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs anlehnen.