18. Kennzeichnungskraft und Schutzumfang «NITRO» 18.1 Originäre Kennzeichnungskraft 18.1.1 Aufgrund des Registereintrages ist typischerweise von einem durchschnittlichen Schutzumfang der Marke auszugehen (MARBACH, SIWR III/1, N 977). Marken sind erst dann als ursprünglich stark zu qualifizieren, wenn sie aufgrund ihres fantasiehaften Gehalts auffallen, was nur in Ausnahmefällen vorliegen dürfte und nicht bereits dann, wenn eine Marke fantasievoll ist (vgl. JOLLER, SHK MSchG, N 101 zu Art. 3).