Urteil des Bundesgerichts 4A_510/2018 vom 7. Mai 2019 E. 2.3.1). Hinzufügungen, die über grafisches Beiwerk hinausgehen, hindern den rechtserhaltenden Gebrauch dann, wenn die Marke nicht mehr als unabhängiges Zeichen wahrgenommen wird, sondern als Teil eines umfassenderen Zeichens erscheint (Richtlinien des IGE [Version ab 1.1.2019; abrufbar unter www.ige.ch > Dienstleistungen > Dokumente und Links > Marken], S. 253). Die klägerische Marke NITRO, CH P-383504, ist eine Wortmarke, die unverändert, teilweise mit produktabhängigen Zusätzen, verwendet wird.