Der Gebrauch im Inland ergibt sich etwa aus der Zusammenarbeit mit den Schweizer Distributoren (Befragung C.________, pag. 202 Z. 35 ff.; vgl. auch KB 24) sowie der Verfügbarkeit der mit der Marke gekennzeichneten Produkte auf Schweizer Online-Portalen (vgl. etwa KB 23). Der Umstand, dass zahlreiche «NITRO»-Produkte an die Schweizer Distributoren geliefert worden sind, ergibt sich im Übrigen aus den entsprechenden Rechnungen der Klägerin an die Distributoren (KB 43-54). 17.3.5 Ernsthafter Gebrauch Mit Blick auf das vorstehend Gesagte handelt es sich um einen mehrere Jahre andauernden und wirtschaftlich sinnvollen Gebrauch.