ISLER, BSK MSchG, N 14 f zu Art. 13). Ob eine dekorative oder eine kennzeichenmässige Benutzung vorliegt, entscheidet sich praxisgemäss nach der objektiven Art der Verwendung und der Verkehrsauffassung. Von entscheidender Bedeutung sind vor allem die Positionierung des Zeichens auf der Ware, dessen Grösse und die Anzahl zusätzlich verwendeter Zeichen. Das Zeichen muss im Gesamtdekor untergehen oder klarer Bestandteil des Dekors bilden, ohne gleichzeitig auf die betriebliche Herkunft des Produkts hinzuweisen (THOU- VENIN/DORIGO, SHK MSchG, N 42 zu Art. 13 mit Hinweisen).