Der kennzeichenmässige Gebrauch geht über den markenmässigen Gebrauch hinaus und umfasst auch die Verwendung der Marke als Name, Firma, Enseigne, Geschäftsbezeichnung oder Domain Name. Er liegt vor, wenn die massgeblichen Verkehrskreise das Zeichen als der Unterscheidung dienende Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung, einer Person, eines Unternehmensträgers, eines Unternehmens oder eines Geschäftslokals verstehen (THOUVENIN/DORIGO, SHK MSchG, N 13 f. zu Art. 13; ISLER, BSK MSchG, N 14 f zu Art. 13).