16.2.2 Die Beklagte verkauft die mit «NITRO CIRCUS» gekennzeichneten Bekleidungsstücke unter anderem in ihrem Onlineshop und anlässlich von Veranstaltungen, womit ohne Weiteres ein gewerbsmässiger Gebrauch vorliegt. 16.3 Kennzeichenmässiger Gebrauch 16.3.1 Der kennzeichenmässige Gebrauch geht über den markenmässigen Gebrauch hinaus und umfasst auch die Verwendung der Marke als Name, Firma, Enseigne, Geschäftsbezeichnung oder Domain Name.