Insbesondere geht aus dem Lieferschein vom 4. Mai 2018 hervor, dass Ware (ein «Clash Men’s T-Shirt – Black») nach E.________ BE versandt worden ist. Auf der Kopfzeile ist das Logo der Beklagten ersichtlich und die Fusszeile verweist auf eine E-Mail-Adresse der Beklagten (________@nitrocircus.com, KB 31). Auch die Verpackung dieser Sendung belegt, dass Ware nach E.________ geschickt worden ist (KB 78; vgl. auch die Abbildung derselben gemäss KB 32, «Ship Date» oberhalb des