11. Schutzwürdiges Interesse 11.1 Die Beklagte macht geltend, sie biete in der Schweiz keine Bekleidung an. Sämtliche Waren aus dem Online-Shop würden nicht in die Schweiz geliefert. Weiter seien künftige Verletzungshandlungen durch die Beklagte unwahrscheinlich, habe sie doch mehrfach angeboten, das Angebot des Online-Shops nicht auf die Schweiz auszudehnen (Klageantwort, Rz. 8 f.). Die Klägerin führt aus, ihr sei es im Mai und August 2018 möglich gewesen, Produkte der Beklagten in die Schweiz zu bestellen. Es treffe zu, dass dies nun nicht mehr der Fall sei.