(http://________). Der Ursprung der Unternehmung liegt in den USA, wobei der Hauptsitz in der Schweiz ist und die Betreuung der Distributoren in 32 Ländern gemäss den Angaben des Parteivertreters über die Schweiz erfolgt (Befragung C.________, pag. 202 Z. 11 ff.). 6.2 Die Beklagte ist eine Gesellschaft amerikanischen Rechts. Sie ist gemäss eigenen – von der Klägerin unbestritten gebliebenen – Angaben zusammen mit den ihr verbundenen Unternehmungen im Bereich Unterhaltungsproduktion tätig und produziert seit 2003 TV-Serien, Filme und Live-Shows unter der Marke «NITRO CIRCUS» (vgl. Klageantwort, Rz. 18).