6. Gestützt auf die eingereichten Akten und die Ausführungen der Parteien präsentiert sich der unbestrittene Sachverhalt wie folgt: 6.1 Die Klägerin ist eine AG mit Sitz in D.________ Sie bezweckt die Vermarktung und den Vertrieb von «Nitro» Snowboards, Bindungen, Schuhen, Bekleidung und Zubehör sowie die weltweite Vergabe entsprechender Verkaufsrechte durch Gewährung von Landes- und Kontinentsvertretungen (vgl. Handelsregisterauszug, Klagebeilage [KB] 1). Sie ist Inhaberin der folgenden Schweizer Marken: - NITRO, Registernr.