2. Der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland West, wird aufgehoben im Umfang von CHF 141‘129.32 zzgl. Zins zum Satz von neun Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank publizierten Basiszinssatz, maximal aber 8% p.a., seit 11. April 2016.