Zinsenlauf und Zinssatz: Die Beklagte ist zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 141‘129.32 zu bezahlen, zuzüglich - Zins zu 8.17% p.a. von 17. November 2015 bis 30. Juni 2016 sowie - Zins zum Satz von neun Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank publizierten Basiszinssatz (maximal aber 8.12% p.a.) seit 1. Juli 2016. V.