18-20 der Klage). 10.5 In den nachfolgenden Kontakten ersuchte die Klägerin mehrfach um Zahlung des Betrages. Die Beklagte bekräftigte daraufhin stets ihren Zahlungswillen (Klage Ziff. 18-21; KB 11-12). 10.6 Am 5. November 2015 gewährte die Klägerin der Beklagten einen «Zahlungsaufschub bis Dezember 2015». Dafür versprach ihr die Beklagte, bis am 16. November 2015 eine Teilzahlung zu leisten (Ziff. 21 der Klage; KB 13). Auch diese Zahlung blieb jedoch aus. 10.7 Mit E-Mail vom 20. November 2015 drohte die Klägerin der Beklagten rechtliche Schritte an (Ziff. 22 der Klage;