KB 6 und 7). 10.2 Die Beklagte nahm dieses Angebot an: E.________, Direktor der Beklagten (Ziff. 8 der Klage; KB 5), unterzeichnete die Offerte (KB 7) und schickte sie am 26. Juni 2015 per E-Mail an die Klägerin zurück (KB 8). In der E-Mail bestätigte er ausdrücklich, dass er mit der vollständigen Vorauszahlung des Kaufpreises einverstanden sei; er bat um Mitteilung der Bankverbindung (Ziff. 15 der Klage; KB 8). 10.3 Am 30. Juni 2015 bestätigte die Klägerin den Auftrag. Sie reduzierte den Preis geringfügig auf CHF 141‘129.32 (inkl. 8% MWST; KB 9). Gleichzeitig stellte sie der Beklagten diesen Preis in Rechnung.