2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. _________ des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland West, Zahlungsbefehl vom 21. Juni 2016, sei in diesem Umfange aufzuheben. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 8% MWST) zu Lasten der Beklagten. 2.2 Die Beklagte reichte innert Frist (pag. 13; pag. 21 f.) und Nachfrist (pag. 24 f.; pag. 26) keine Klageantwort ein. 2.3 Der Instruktionsrichter teilte den Parteien am 10. Oktober 2017 mit, dass er die Sache für spruchreif halte. Er stellte den Parteien einen Entscheid ohne Hauptverhandlung in Aussicht (pag. 27 f.).