1. 1.1 Die in der Schweiz domizilierte C.________ AG (nachfolgend: Beklagte) bezweckt den Betrieb von Restaurants und Hotels. Für eines ihrer Häuser benötigte sie 120 Bordürenteppiche, welche sie bei der A.________ GmbH (nachfolgend: Klägerin) bestellte. 1.2 Bei der Klägerin handelt es sich um eine in Deutschland domizilierte Vertriebsgesellschaft für Bodenbeläge und Teppiche; produziert werden die Teppiche durch die Muttergesellschaft der Klägerin in Dänemark. 1.3 Den Preis für die Teppiche legten die Parteien schriftlich auf CHF 141‘130.08 fest.