Nur im Rahmen einer solchen Drittgarantie wäre tatsächlich Geld nach aussen geflossen. Bei der Patronatserklärung waren die Auswirkungen auf die Marktstellung (soweit sie überhaupt entstanden sind) für den Konzern unter dem Blickwinkel der Angemessenheit minim. Eine Patronatserklärung stellt einen nachvollziehbaren Kompromiss dar und erscheint damit als Besicherungsform angemessen. Weiter erweist sich auch die Höhe der Besicherung von CHF 15 Millionen im Rahmen der Patronatserklärung nicht als unangemessen. Für den Gesamtkonzern ist die Besicherung in dieser Form ohne Auswirkungen auf die Marktstellung geblieben.