Dies gilt umso mehr, als für die Beklagte bedeutende Unsicherheiten aufgrund des Cash-Poolings hinzukamen. Fliesst die Liquidität eines Schuldners laufend ab, bedeutet dies für dessen Gläubiger ein grosses Risiko. Einerseits gelangen sie damit in Konkurrenz mit Gläubigern von anderen Gruppengesellschaften. Andererseits werden Cash-Pools mit Bankenkrediten finanziert, die an Bedingungen geknüpft sind. Bei einem negativen Geschäftsverlauf kann ein solcher Kredit ohne weiteres gekündigt werden.