Eine derart tiefe EBIT-Marge zeugt nicht von einer grossen Rentabilität des Unternehmens und entspricht damit schon für sich allein einem hohen Risiko. Dies spiegelte sich auch in den Ratings von Standard & Poor’s wider, die der Phoenix Gruppe keinen investment-grade zuschrieben (AB 26 f.). Entgegen der Auffassung der Klägerin (pag. 183) vermag dies für einen Vertragspartner, der ein gewichtiges Ausfallrisiko trägt, durchaus einen Hinweis für Vorsichtsmassnahmen darzustellen. Dies gilt umso mehr, als für die Beklagte bedeutende Unsicherheiten aufgrund des Cash-Poolings hinzukamen.