6 nungen an die Beklagte seien gekoppelt gewesen an die Zahlungsziele der Kunden (pag. 111). Die Beklagte ist dagegen der Auffassung, sie habe der Klägerin wirtschaftlich betrachtet laufend einen Kredit zwischen CHF 15 und 17 Millionen gewährt. Das Vorleistungsrisiko der Beklagten bei den hohen Umsätzen und tiefen bzw. negativen Margen im Bereich des Prewholesales sei als sehr hoch zu bewerten. Es sei unter diesen Umständen sachlich begründbar, dass die Beklagte von der Konzernmuttergesellschaft eine Mithaftung verlangt habe.