9. Der von der Klägerin eingeforderte Gerichtskostenvorschuss in der Höhe von CHF 48‘750.00 ist innert Frist beim Handelsgericht eingelangt. 10. Die übrigen Prozessvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Klage ist einzutreten. III. Sachverhalt 11. Gestützt auf die übereinstimmenden Ausführungen der Parteien präsentiert sich der unbestrittene Sachverhalt wie folgt: