5. Anlässlich der ersten Parteivorträge an der Hauptverhandlung vom 27. März 2018 bestätigten die Parteien ihre Rechtsbegehren. In der Folge wurde eine Beweisverfügung erlassen und Parteibefragungen mit C.________ von der Klägerin sowie D.________ und E.________ von der Beklagten durchgeführt. Weiter wurde der Zeuge F.________ einvernommen. Die Parteien beantragten dem Gericht, die Schlussvorträge schriftlich einzureichen und verzichteten auf die Teilnahme an der mündlichen Urteilsberatung (pag. 131 ff.). 6. Die interne Urteilsberatung fand am 3. Juli 2018 statt. II. Formelles