5 23. Ist die Klage in der Hauptsache noch nicht rechtshängig, so setzt das Gericht der gesuchstellenden Partei eine Frist zur Einreichung der Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts an, mit der Androhung, die angeordnete Massnahme falle bei ungenutztem Ablauf der Frist ohne Weiteres dahin (Art. 263 ZPO). Für die Dauer des Konkursverfahrens sind aber die ordentlichen Zivilgerichte nicht mehr zuständig zur Beurteilung einer Klage auf definitiven Grundbucheintrag eines Bauhandwerkerpfandrechts (SCHUMACHER, Bauhandwerkerpfandrecht, Rz.