22. Damit hat die Gesuchstellerin sowohl die Pfandansprüche zu ihren Gunsten im Betrag von CHF 39‘724.00 auf dem Grundstück D.________ Gbbl.-Nr. ________ und im Betrag von Betrag je CHF 26‘039.00 auf den Grundstücken D.________ Gbbl.-Nr. ________, ________ und ________ als auch deren Gefährdung glaubhaft gemacht. Entsprechend ist die mit Verfügung vom 15. Mai 2017 getroffene superprovisorische Anordnung vollumfänglich zu bestätigen.