21. Gemäss den eingereichten Grundbuchauszügen (GB 2) ist die Gesuchsgegnerin Alleineigentümerin der betroffenen Liegenschaften (D.________ Gbbl. Nrn. ________, ________, ________ und ________). Mit Entscheid vom ________ wurde über die Gesuchsgegnerin der Konkurs eröffnet. Der Unternehmer kann sein gesetzliches Grundpfandrecht selbst nach Eröffnung des Konkurses über den Besteller, dem das Grundstück gehört, eintragen lassen (BGE 95 II 31 E. 4)