Nr. ________ einen leicht höheren Anteil aufweise, da ein Mehraufwand (Parkplätze, Detailerschliessung, etc.) ausschliesslich diesem Grundstück zugewiesen werden könne (Gesuch Art. 2 Rz. 6). Hierzu reicht sie eine Berechnung der Aufteilung der Pfandsumme auf die vier betroffenen Grundstücke vom 4. Mai 2017 ein (GB 10), aus welcher die Pfandsummen gemäss Rechtsbegehren resultieren. Diese weisen einen Betrag von insgesamt CHF 117‘841.00 und damit eine Rundungsdifferenz von CHF 1.25 zur geltend gemachten Werklohnforderung (CHF 117‘839.75) auf.