- unter Kosten- und Entschädigungsfolge -» 2. Mit Verfügung vom 15. Mai 2017 (pag. 13 ff.) entsprach der Vizepräsident den (superprovisorisch gestellten) Anträgen und wies den Grundbuchverwalter des Grundbuchamtes Emmental-Oberaargau an, das Bauhandwerkerpfandrecht im beantragten Umfang als vorläufige Eintragung im Grundbuch vorzumerken. 3. In derselben Verfügung wurde die Gesuchsgegnerin aufgefordert, innert 14 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung eine Stellungnahme einzureichen (pag. 14 Ziff. 4).