16 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 9ꞌ850.00, werden der Klägerin zur Bezahlung auferlegt. Sie werden dem von der Klägerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss von CHF 9ꞌ850.00 entnommen. 3. Die Klägerin wird verurteilt, der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 16ꞌ715.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen (Einschreiben): - den Parteien