14 15. Fazit 15.1 Nach dem Gesagten erweist sich der Anspruch der Klägerin auf Rückübertragung der Miteigentumsanteile E.________(Gemeinde) Gbbl. Nrn. 3161-15-1 und 3161- 15-2, eventualiter auf Berichtigung des Grundbuchs bzw. Bezahlung eines Betrages von CHF 60ꞌ000.00, als unbegründet. 15.2 Die Klage ist abzuweisen. IV. Kosten 16. Grundsatz der Kostenverteilung