14. Eventual- und Subeventualbegehren 14.1 Vorbringen der Parteien 14.1.1 Eventualiter macht die Klägerin einen Willensmangel geltend. Sie sei irrtümlich davon ausgegangen, dass die Parkplätze 1 und 2 der Durchfahrt für die projektierte Autoeinstellhalle dienen würden. Diese Bedingung sei die notwendige Grundlage gewesen, damit die unentgeltliche Abtretung vollzogen worden sei.