11 gung abhängig gemacht worden sei. Dem Kaufvertrag könne die Voraussetzung bzw. Bedingung für die Übertragung entnommen werden (vgl. Protokoll, pag. 85). Gestützt auf diese Ausführungen ist davon auszugehen, dass sich die Klägerin auf eine aufschiebende Bedingung berufen will. Gemäss Beweisergebnis (vgl. E. III.13.2.4 oben) war im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages die Realisierung der Durchfahrt noch unsicher, es lag weder die Zustimmung sämtlicher Stockwerkeigentümer des Grundstücks E.________(Gemeinde) Gbbl.