3 OR und damit auf den Widerruf einer Schenkung infolge Nichterfüllung einer Auflage. Im Schlussvortrag dagegen ist nur noch von einer Bedingung die Rede (vgl. pag. 85), wobei unklar ist, ob die Klägerin von einer Suspensiv- oder Resolutivbedingung, d.h. von einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, ausgeht. In ihrem Schlussvortrag macht sie geltend, dass die Übertragung von einer Bedin-