78, Z. 29) und befindet sich in Liquidation (vgl. pag. 81, Z. 151 ff.). Die Klägerin behauptet zudem nicht, dass bei einem Verkauf des Grundstücks E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 1458 inkl. der Parkplätze 1 und 2 der Kaufpreis von CHF 1ꞌ800ꞌ000.00 höher ausgefallen wäre. Gemäss Aussage von F.________ habe das Grundstück mit oder ohne die Parkplätze diesen Wert (vgl. pag. 80, Z. 101 f.). Ihre Motivation und die wirtschaftlichen Überlegungen für eine Schenkung werden von der Klägerin auch in ihren Eingaben und Parteivorträgen offengelassen.