13.2.7 Was den Vertragszweck bzw. den Zweck der Bestimmung Ziff. III./13. des Kaufvertrages (KB 4) und die Interessenlage der Parteien anbelangt, macht die Klägerin zu recht geltend, dass ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen nicht willkürlich Parkplätze im Wert von CHF 60ꞌ000.00 verschenkt (vgl. Klage Art. 10, pag. 13). Die Parteien standen einzig im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 1458 miteinander in Verbindung.