9 geht hervor, dass die Übertragung der Parkplätze während der laufenden Einsprachefrist für das Bauvorhaben erfolgt ist, trotzdem erteilte die Klägerin ihre Zustimmung zur Übertragung vorbehaltlos. 13.2.6 Der Grund für die Übertragung der Parkplätze geht aus der Urkunde mit dem Titel «Eigentumsübertragung» nicht hervor (KB 5). Wie im Kaufvertrag vom 14. April 2016 vereinbart wurde, erfolgte die Übertragung unentgeltlich.