3161-4, 3161-12 und 3161-13 die Rechte und Pflichten der vorstehend aufgeführten Vereinbarung nicht überbunden worden sind. Die diesbezüglichen Vorkehrungen bzw. allfällige Auseinandersetzungen mit den Eigentümern der Stockwerkeinheiten E.________(Gemeinde) Gb.Bl. Nrn. 3161-4, 3161-12 und 3161-13 sind Sache der Käuferschaft.