Dabei werden die Einstellplätze Nrn. 1 und 2, welche die Verkäuferschaft für sich behält, als Durchfahrt zur Einstellhalle auf Nr. 1458 dienen. Die Käuferschaft erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich schon heute, die damit in Zusammenhang stehenden Abänderungsakten auf erstes Begehren zu unterzeichnen.