78, Z. 42 f.). Das Gebäude mit der Einstellhalle auf dem Grundstück E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 3161 sei bereits im Jahr 1991 erstellt worden. Schon zu diesem Zeitpunkt sei eine Vorrichtung bei den Parkplätzen 1 und 2 für die Durchfahrt zu einer allfälligen Einstellhalle auf dem Grundstück E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 1458 vorgesehen worden (vgl. pag. 78, Z. 21 ff.). Dies wird durch die Angaben in KB 10 bestätigt. Dabei handelt es sich um einen Kaufvertrag über eine Stockwerkeinheit auf dem Grundstück E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 3161 vom 10. Juli 2014. Die Idee einer späteren Zufahrt über die Plätze 1 und 2, wurde in den Vertrag aufgenommen.