78, Z. 11). Eine vorbestehende geschäftliche Beziehung bestand nicht. Die Klägerin hat einen Investor gesucht, der alles übernimmt, das Grundstück mit den bestehenden Bauten (Werkstatt, oberirdische Einstellhalle für Lastwagen, Tankräume, Büro und Wohnungen). Wie F.________ ausführt, sei der Klägerin egal gewesen, was der Käufer mit dem Grundstück mache (pag. 78, Z. 32 ff. und Z. 14 f.). Der Vertrag (KB 4) kam dann gestützt auf Vertragsverhandlungen, auch in Bezug auf den Kaufpreis, zustande (pag. 78, Z. 37; pag. 82, Z. 16 ff.).