Nr. 3161 erschlossen werden wird. Die Verkäuferschaft verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, der Käuferschaft die beiden Einstellplätze Nrn. 1 und 2 in der Autoeinstellhalle Nr. 3161-15, d.h. die Miteigentumsanteile E.________ (Gemeinde) Gb.Bl. Nrn. 3161-15-1 und 3161-15-2, welche als Durchfahrt zur projektierten Autoeinstellhalle auf dem Grundstück Nr. 1458 dienen werden, im Rahmen der Realisierung der Autoeinstellhalle auf dem Grundstück Nr. 1458 unentgeltlich abzutreten. […]