5 Schenkung sei an die Bedingung oder Auflage geknüpft gewesen, dass die Parkplätze der Zufahrt bzw. Durchfahrt zur Autoeinstellhalle auf dem Grundstück E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 1458 dienen würden. Die Beklagte habe die Bedingung bzw. Auflage nicht erfüllt (vgl. Klage Art. 5, pag. 8 f. und Art. 8, pag. 11). 13.1.2 Die Beklagte bestreitet, dass eine Schenkung unter Auflage oder Bedingung vorliegt und macht geltend, dass die Parkplätze im Kaufpreis für das Grundstück E.________(Gemeinde)