10. Sachverhalt 10.1 Die Parteien haben am 14. April 2016 einen Kaufvertrag über das Grundstück der Klägerin E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 1458 abgeschlossen (KB 4). Für das Grundstück hat die Beklagte am 12. Dezember 2016 ein Baugesuch für ein Bauvorhaben «Abbruch best. Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle» eingereicht. Vorgesehen war, dass die Erschliessung der projektierten Einstellhalle über die bestehende Einstellhalle auf dem Nachbargrundstück E.________(Gemeinde) Gbbl. Nr. 3161 erfolgt (vgl. Beweisverfügung vom 17. Mai 2018, Ziff. 1 Bst. a und b, pag. 90).