3161-15-1 und 3161-15-2 an die Klägerin zurück zu übertragen seien. Die Ungültigkeit des Rechtsgrundes bzw. der nachträgliche Wegfall des Grundes für die Zuwendung wird im Rahmen der Grundbuchberichtigungsklage bzw. der Leistungsklage vorfrageweise zu prüfen sein. III. Materielles